Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung ( SGB XI )
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Zu diesen Leistungen gehören z.B.:
- Körperpflege und Hygiene
- Mobilisation
- Prophylaxen
- Inkontinenzversorgung
- Lagern und Betten
- Toilettengänge
- Hauswirtschatliche Versorgung
- Mahlzeiten zubereiten und anreichen