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Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung ( SGB XI §45b )

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Zu diesen Leistungen gehören z.B.:
- Betreuung
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

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