top of page
Blutdruck überprüft

Leistungen im Rahmen ärztlicher Verordnungen ( SGB V )

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden, und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Zu diesen Leistungen gehören z.B.:
- Kompresssionsstrümpfe an- und ausziehen
Kompressionverbande an- und ablegen
Blutzuckermessungen
Blutdruckmessungen
Injektionen und Infusionen
Wundverbände anlegen
Medikamente richten
Medikamentengabe
Katheter legen oder wechseln

bottom of page