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Leistungen im Rahmen ärztlicher Verordnungen ( SGB V )
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden, und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Zu diesen Leistungen gehören z.B.:
- Kompresssionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionverbande an- und ablegen
- Blutzuckermessungen
- Blutdruckmessungen
- Injektionen und Infusionen
- Wundverbände anlegen
- Medikamente richten
- Medikamentengabe
- Katheter legen oder wechseln
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